Ich kann nur vor Betankung mit E10 warnen, auch wenn man die Freigabe vom Hersteller hat.
Im Schadensfall durch E 10 ist man als Geschädigter in der Beweispflicht, was nur durch ein Gutachten möglich ist.
Der Beklagte wird sicherlich ein Gegengutachten erstellen.
Zur endgültigen Klärung gibt es dann nur die Möglichkeit einen wohl möglichen langjährigen Rechtsstreit zu führen.
Ist es das Wert????
Ich tanke nur super, bin dann auf der sicheren Seite.Gruss Dieter
Hallo Dieter!
Ich sehe das nicht so! Die Einschränkung E 10 hängt nur mit Kunststoffteilen in der Gemischaufbereitung zusammen, die nicht Äthanol-stabil sind. E10-taugliche Fahrzeuge haben eben alle Alkohol-beständige Teile.
Alkohol hat den Vorteil der höheren Oktanzahl und der höheren Verdampfungsenthalpie. Das eine ist gut gegen das Klopfen und das andere kühlt den Motor von innen. Leider ist der Heizwert von Alkohol niedriger, was theoretisch zu einem etwas höheren Verbrauch führen kann. Aber bei nur 10% Beimischung wird Otto-Normalverbraucher in keinem Fall etwas merken...
Gruß
Ingo