ok, danke. und wie sieht es nach der probezeit aus?
wurde von euch schon einmal jemand erwischt?
wenn ja, was waren die konsequenzen?gruß
Ich kanns dir sagen! -.-
Ich wurde damals 2007 mit 17 Jahren in München (Polizei Stadt) aufgehalten und hatte meinen B-Klasse Führerschein grad mal ein halbes jahr also noch in der Probezeit,
ich wurde angehalten und die Polizei wollte eben wissen wie schnell mein damaliger Aprillia SR50 läuft ich meinte so ca. 50km/h, ham se mir natürlich nich geglaubt also ab in die Thomashausastrasse (KFZ Verwarungstelle) und ab auf den Prüfstand, ja 90km/h war das Resultat^^
Konsequenzen, Roller blieb auf der Verwahrungsstelle wurde dort zom größten teil auseinandergebaut da die ja wissen wollen was ich an dem roller gemacht hatte (Drosselring und Vergaserverengung waren draußen) Nach ca. 5 Wochen konnte ich ihn dort abholen (kleiner teil war aueinander gebaut wie die Variomatik und Auspuff war auch ab) musste dort glaub 75€ stell platz gebühr zahlen!
Nun zur eigentlichen Strafe, da ich damals noch nicht im Strassenverkehr aufgefallen bin, durfte ich mich entscheiden zwischen 12 Sozialstunden (3x 4std.) oder einer Geldstrafe von 300€! Mir wurde der Führerschein nicht enzogen, Punkte hab ich auch keine bekommen, Probezeitverlängerung gabs auch nich und ne MPU oder andereweitige Nachprüfungen gabs auch net!
Is eigentlich auch logisch, weil wieso wollen se dir deinen PKW schein nehmen wenn de für so nen Roller eigentlich ein 125er schein bräuchtst!
Und die Strafe gabs nur weil es Versicherungsbetrug sozusagen war!
Hoffe ich konnte hier einiges klarstellen!