Also zuerst mal: Ich bin Schüler und kann nicht garantieren dass das folgende Stimmt!!!
Egal wo du das Gerät gekauft hast, der Händler muss innerhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistung (24 Monate) dir ein funktionierendes Produkt von (Zitat Gesetz) üblicher Beschaffenheit und Eignung für den üblichen Verwendungszweck [...] zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, wie es bei dir ja ist, muss der Händler slber dafür sorgen, das die Vespa zu ihm und wieder zu dir kommt, da spielt es überhaupt keine Rolle ob er in Garmisch oder Südafrika ist, er muss dir ein funktionierendes Produkt vorlegen.
Und noch zur Technik: Was genau haben die in der Werkstatt gemacht und ist ein Transportschaden auf dem Weg zu dir auszuschließen, weil auch dafür müsste der Händler die Verantwortung tragen...
Gruß aus Oberbayern!