M.W.n. hat die Touring zusätzlich Gepäckträger vorne und hinten und ein kleines Windschild. Zusätzlich noch ein bißchen Chromdekors mehr. Überleg dir was davon du dir auch so kaufen würdest und was das kostet. Wenn die Summe von LX50 + gewünschte Zusatzteile höher ist als der Preis der Touring dann nimm die. Wenn du dagegen die Anbauteile nicht brauchst oder willst dann kauf eine normale LX.
Beiträge von Beagle
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Ich kann dir nur meine Erfahrung mit der LX50 schildern. Batterie ist tiefenentleert weshalb ich nur noch ankicken kann. Das Licht, Rücklicht und Bremslicht geht bei laufendem Motor für meine Ansicht normal. Blinker gehen nur bei erhöhter Drehzahl und gezogener Bremse, dann aber auch die Blinkanzeige. Öl und Benzinkontrollleuchte kann ich nicht sagen da ich es logischerweise nicht darauf ankommen lasse.
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Es gibt kleine Reservekanister mit 0,5l Fassungsvermögen, alternativ füll dir etwas Sprit in eine leere Flasche wenn die Reserve anfängt zu blinken. Dann kannst du weiterefahren bis das Licht permanent leuchtet. Selbst dann kommst du noch an eine Tankstelle, hast aber zur Sicherheit deine Reserve im Kanister. Ich selbst habe mal über 7,5l getankt als ich die Vespa ganz neu hatte. Der Händler hatte vorher etwas reingeschüttet damit ich die ersten Kilometer fahren kann
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Normalerweise erfolgt die Drosselung über den Distanzring. Event. ist auch die Bedüsung des Vergasers geändert. Wenn die 25km/h in die Papiere eingetragen sind und du diese ändern lassen willst kann es sein das der TÜV die Bestätigung eines Fachbetriebs über die Entdrosselung und deren ordnungsgemäße Durchführung sehen will.
Aber grundsätzlich erfolgt die Entdrosselung vom 25km/h auf 45km/h genauso wie von 45km/h auf 60km/h. -
skrippi: Probiert habe ich es noch nie aber da es die ET2 sicher auch ungedrosselt gibt sehe ich mehrere Möglichkeiten.
1. Frag bei deinem Vespahändler. Event. hat er ein techn. Gutachten und kann sie dir nach dem Entdrosseln umschreiben lassen.
2. Frag bei Piaggio nach ob es eine COC für die ungedrosselte Variante haben kannst. Dann beim TÜV nachfragen ob sie dir die Vespa damit umschreiben.
3. Falls Piaggio das nicht macht schau nach in welchen Ländern es die ET2 ungedrosselt gibt und ob du dort eine COC-Kopie bekommen kannst. Dann wieder ab zum TÜV.
4. Direkt zum TÜV, was aber schwierig werden dürfte da du event. Geräuschmessung, Abgasmessungen und Leistungsgutachten brauchst. -
Scheint mir fair. Billiger geht immer, aber es kommt auch auf Kompetenz und Service an.
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Natürlich ist sie dafür ideal, sozusagen dafür gemacht. Du hast die zur Bestellung entschlossen, also freu dich drauf. Und laß es dir im KKH nicht langweilig werden.
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Schau mal ob die Zündkerze noch naß ist wenn der Roller ausgeht. Meine erste Vermutung hätte auch dem Benzinhahn gegolten. Arbeitet er wirklich richtig? Ansonsten könnte ich mir vorstellen das der E-Choke event. nicht mehr ausschaltet und der Roller, sobald der Motor warm ist, aufgrund des überfetteten Gerichtes ausgeht.
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Zitat
Wie dem auch sei, steck die wegfahrsperre mal ab, und miss den strom, der die batterie dann verlässt, ist der strom immer noch so groß viel spass beim isolationsfehlersuchen. entweder ist dann ne andre komponente hinüber, oder du hast irgendwo ein blankes kabel.
wenn der strom nach abstecken der wegfahrsperre weg ist, kannnst du die wegfahrsperre entsorgen. ich vermute mal, dass es ne blackbox ist, die sich nur mit gewalt öffnen lässt, also aufn müll, und ne neue rein, oder ganz raus, brauch eh kein mensch(persönliche meinung, wenn jemand meine schüssel klaun will, kiegt er sie, 2 mann -1 hänger...).Quelle:VODer User dort hatte das gleiche Problem.
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Angaben zur Leistung und Gewicht (und andere) habe ich von Vespa (Liste der Standardangaben). Wo bekomme ich Abgaswerte und die dann mögliche Maximalgeschwindigkeit her? Wer kann hier helfen?
Hier findest du zumindest die Höchstgeschwindigkeit mit 68 km/h. Ich würde mal bei Piaggio anfragen ob es möglich ist eine COC, bzw. die Daten, für die ungedrosselte Version zu bekommen. Schildere einfach dein Problem, dann wirst du schon sehen was sich tut.
Ansonsten mußt du dem TÜV-Prüfer klar machen das sich nicht die Höchstdrehzahl, und damit Geräusch und Abgaswert, sondern die Übersetzung ändert. Aber das kann schwierig werden. -
auditor: Auch beim Auto sind nur Anbauteile mit E-Zeichen problemlos abnehmbar. Aber beim Roller mit Versicherungskennzeichen ist das Ganze etwas anders gelagert. Z.B. gibt es die LX50 in anderen Ländern auch ungedrosselt da dort die Gesetzgebung eine Andere ist. Wenn du jetzt so einen Roller, ich nehme an das auch die COC-Papiere haben, nach Deutschland importierst kannst du ihn wahrscheinlich auch zulassen. Da er aber den Richtlinien für Kleinkrafträder (50ccm und bbH von 45km/h) nicht entspricht wird er als Leichtkraftrad eingestuft. D.h. du brauchst anstatt eines Versicherungskennzeichens ein Nummernschild, mußt alle zwei Jahre zum TÜV und benötigst den entsprechenden Führerschein A1 o. A. Und das gleiche passiert auch wenn du deinen Roller entdrosselst und ihn beim TÜV abnehmen lässt.
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auditor: Legal kannst du den Roller nicht schneller machen.
Für neue Roller ist die max. zulässige Geschwindigkeit 45km/h. Das auf den Versicherungspapieren auch Roller bis 40km/h, 50km/h und 60km/h aufgeführt sind liegt daran das es, je nach Zulassungsdatum früher unterschiedliche bbH gab. -
Schau mal hier, ob es die Scheibe Nr. 7 sein kann. Oder ist es womöglich der, 3mm anstatt 6mm breite, Distanzring sein?
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Da man den Seilzug bei der LX50 wechseln kann und die Bänke m.W.n. gleich sind dürfte das auch bei der S50 gehen. Außerdem kannst du das Teil einzeln kaufen. Z.B. hier
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Hier kannst du alles nachlesen. TÜV Nord und Zusammenfassung auf einer privaten Seite.
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Ich wüsste ja wies aufgeht, aber öffentlich posten kann ich das nciht, sonst fehlen den meisten dann vielleicht ihre Helme wenn sie zurückkommen!
SRY
Aber brauchst keinen Schlüssel, wenn du dir die Verrigelung mal genau angesehen hast dann weißt du mit etwas fantasie was zu tun ist
Toller "DRAHT"-esel
ich hoffe dir hilft der Tipp
mit deinem "SITZBANK"-Problem weiterSchreib ihn einfach mal an.
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Das mit dem Stempel bei 3,4,5 ist bei dem rosa Faltfs m.E.n. in Ordnung da dort ja keine andere Möglichkeit besteht. Aber irgendwo sollte schon das Datum der Ersterteilung stehen. Event. ist auf der Rückseite vermerkt das der Orginal-FS wegen Verlust ersetzt wurde.
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Eigentlich sollte das m.E.n. auch die FS-Stelle in Erfahrung bringen können. Steht den auf dem FS nirgends ein Datum wann die Prüfung abgelegt bzw. der FS erteilt wurde?
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Wenn du den alten FS-Klasse 3 vor dem 01.04.1980 bestanden darfst du auch Roller bis 125ccm fahren.
ZitatUmstellung der alten Fahrerlaubnisse in die neuen EU-Klassen:
Alte Klasse Neue Klasse(n) im EU-Kartenführerschein
1 A, A1, M, L
1a A, A1, M, L
1b A1, M, L
2 B, BE, C1, C1E, C, CE, T, M, L, S, A1*
3 B, BE, C1, C1E, CE**, M, L, S, A1*, T***
4 M, L, A1*
5 L
KOM D1, D1E, D, DE
KOM bis 14 Plätze D1, D1E
KOM bis 24 Plätze D1, D1E, D***** auch Klasse A1, wenn Klasse 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.
** Klasse CE auf Antrag bis 18,5 t
*** Klasse T auf Antrag für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
**** beschränkt auf Omnibusse bis 7,5 t und 24 FahrgastplätzeQuelle:D.h. wenn du die Prüfung vom 01.April 1980 abgelegt hattest sollte bei einem umgeschriebenen FS die Klasse A1 eingetragen sein. Bei späterer Prüfung ist A1 nicht eingeschlossen.
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Schau mal hier, so wie es aussieht ist es eine Schraube hinten an der Befestigung. Habe auch schon gehört das es wie beim Fahrrad gemacht wurde. Rad zwischen die Beine und Lenker geradebiegen.