Lies dir das hier mal durch. Vor allem Post 10 und 13.
Beiträge von Beagle
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Das mit dem Kaufvertrag dürfte m.E.n. nicht das Problem sein. Zumindest wenn du mit Scheck o. Karte bezahlt hast da dann der Geldfluß belegt werden kann.
Wer hat die Abmeldung, und Einzug der Papiere, denn bestätigt? Eine offizielle italienische Stelle? Im Notfall soll der Händler den vorigen Eigentümer, der ja anscheinend bei ihm Kunde ist, kontaktieren und diese Bestätigung im Orginal besorgen. -
Wieso hast du nur eine Kopie des Kaufvertrages? Warst du nicht vor Ort? Oder meinst du mit Kopie den Durchschlag eines mehrseitigen Kaufvertrages?
Und wo sind die Orginalpapiere? Wurden die verloren oder hat die der Händler? Etwas mehr Informationen wären hilfreich.Edit: Wer steht denn in den Papieren als letzter Eigentümer?
- Der Autohändler? Dann soll er dir schleunigst die Papiere geben.
- Nicht der Autohändler? Dann brauchst du sowohl einen Kaufvertrag eingetr. Eigentümer/Vespahändler alsauch Vespahändler/Du. Oder eine vom Eigentümer unterschriebene Vollmacht das der Händler berechtigt ist die Vespa zu verkaufen. Außerdem eben die Papiere.Oder handelt es sich um den Import eines italienischen Neufahrzeuges das noch nie zugelassen war? Wenn nicht brauchst du m.E.n. auch die italienische Abmeldungsbescheinigung.
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Wegen dem Reimport lies dir das Topic durch:
Kauf einer neuen LX 50/ReimportWenn im Frühjahr wirklich ein neues Modell kommt bekommst du das Alte event. günstiger. Aber ich würde immer vor Ort kaufen.
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Nein, Fahrzeugschein gibt es nicht. Es gibt nur die COC. Da aber der Fahrer die mitführen muß ist es kein eindeutiges Eigentumsmerkmal.
Kurz zur Begriffserklärung:
Besitzer = Derjenige der den Roller gerade hat.
Eigentümer = Derjenige der dem Roller gehört.Der Besitzer kann die Rechtmäßigkeit durch Schlüssel und COC nachweisen.
Der Eigentümer kann die Rechtmäßigkeit durch einen Kaufvertrag, Übertragungsurkunde, Schenkungsurkunde usw. nachweisen. Theoretisch müßte dies rückverfolgbar bis zum Händler vorliegen. In deinem Fall reicht es event. aus wenn es Zeugen für die Schenkung gibt die bestätigen können das dein Ex-Freund dir die Vespa übereignet und nicht nur zum Fahren überlassen hat. Aber eindeutig kann dir nur ein Anwalt sagen was notwendig ist. -
Das COC-Formular, sofern orginal, ist die ABE der Neuzeit. Also erstmal alles was du, außer Versicherungsnachweis und FS, an Papieren mitführen mußt.
Als Besitzer reicht also die COC. Wenn du auch Eigentümer bist solltest du auch einen auf deinen Namen lautenden Kaufvertrag. Ansonsten kann dein Ex-Freund, rein hypothetisch, auch behaupten er hätte dir den Roller nur zur Nutzung überlassen. -
Wenn es wirklich nur die Vermittlung von EU-Fahrzeugen ist solltest du dir diese Seite mal durchlesen. Dabei geht es zwar um Selbstkauf in der EU aber die Angaben über unbedingt zu erhaltende Dokumente ist trotzdem interessant. Dort wird auch die Garantiefrage beantwortet.
Zitat von skaladydass der örtliche Händler sich auch trotzdem freut, wenn ich ihm einen Auftrag gebe für Inspektion oder Reparatur.
Das ist natürlich richtig. Da aber gerade im Frühjahr die Zweiradhändler mit Aufträgen, der vom schönen Wetter überraschten Fahrer, oft überbeansprucht werden gibt es Händler die erstmal bevorzugt selber verkaufte Fahrzeuge annehmen. Wie bereits oben geschrieben betrifft das sicher nicht Alle.
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Zitat von money n.1
Nach Nachfrage bieten sie mir auch eine EU weite Garantie an.Bedeutet das,das ich in einem Garantie-Fall zu jeder Piaggio Werkstatt gehen kann und die das dann ohne Probleme reparieren falls ich sie dort kaufe?
Muss ich noch auf irgendetwas achten bei einem Kauf.
Die EU-weite Garantie ist m.W.n. gesetzlich vorgeschrieben. Und ja, prizipiell kannst du zu jeder Piaggio-Werkstatt gehen wenn ein Garantiefall vorliegt. Ein Problem könnte nach den ersten 6 Monaten, wenn die Beweislastumkehr stattfindet, auftreten da ich mir vorstellen kann das nur wenige Piaggiohändler begeistert reagieren wenn ein im I-Net billig erworbener Roller bei ihnen repariert werden soll.
Zu unterscheiden ist ebenfalls zwischen der Garantie, die der Hersteller gibt, und der Gewährleistung die der Verkäufer übernehmen muß. Wenn z.b. ein Schaden durch falsches Öl oder Kratzer durch den Händler entsteht haftet dafür nicht der Hersteller über die Garantie sondern der Händler über die Gewährleistung. Und der sitzt eben nicht vor Ort.
Ebenso bei kurzfristigen Terminen für Reparaturen oder Inspektionen da im Zweifelsfall die Käufer vor Ort bevorzugt werden könnten. Ob dies, oder ein Garantiefall, tatsächlich eintritt kann natürlich niemand vorhersagen insofern mußt du entscheiden. -
Dann probier es. Versuch mach kluch.
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Seite 42 im Adobe Reader bzw. Main - 10 nach der Bezeichnung im Manual
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es gibt aber seit neuestem die möglichkeit den "1" nur mit einer praktischen prüfung zu machen - aber da ist auch eine "alters grenze".
Ja, und zwar genau die Gleiche. Was auch logisch ist da der 3er von vor dem 01.04.80 den A1 beinhaltet und man vom A1 mit einer praktischen Prüfung auf A2 erweitern kann ohne das eine theoretische Prüfung nötig ist. Und 2 Jahre später dann ebenso auf A. Nur das nützt der Frau des TE wenig da sie den 3er nach dem Stichtag gemacht hat und er deshalb wie der B nur die neue Klasse AM (vorher M und S) einschließt. Und von dort ist für jeden Motorradführerschein eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung nötig. Dannach ist eine Erweiterung wie oben geschrieben möglich.
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Durch die Öffnung des Ölmessstabes. Hier findest du ein Service-Manual in Englisch. Klick mich.
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Darf sie ein 125ccm fahren wenn sie gedrosselt ist
Nein, und dadurch erübrigt sich auch die Frage nach der Drosselungsmöglichkeit. Die alte Klasse 3 berechtigt nur dann zum Fahren von 125ccm wenn der FS vor dem 01.04.1980 erteilt wurde. Bei allen Auto-Führerscheinen dannach ist für Zweiräder bei 50ccm Schluß.
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Wie oben bereits geschrieben ist das Beinschild fest am Rahmen. Je nach deinen Fähigkeiten und Ansprüchen an das Endergebnis kannst du event. das Beinschild seitlich rausziehen und wieder fest am Tritt verschweißen, sauber verarbeiten und lackieren. Allerdings geht das ganze sicher weder einfach noch unsichtbar.
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Wenn du links neben der Vespa stehst müßte der Meßstab links neben dem Kickerdrehpunkt sein.
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Ich kann dir nur sagen was es für rechtl. Auswirkungen hat. Die daraus folgende Strafe kann je nach Beamten völlig unterschiedlich ausfallen.
1. Erlöschen der ABE und dadurch fahren ohne gültige ABE
2. Fahren ohne gültigen Fahrerlaubnis
außerdem im Falle eines Unfalles, wenn das Tuning bemerkt wird.
1. Event. Regreß der Versicherung. Meist in den Versicherungsbedingungen beschränkt auf € 5000.--.
2. Falls das Tuning unfallrelevant war. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.Wie gesagt welche Auswirkungen das im Endeffekt hat kann dir keiner sagen.
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Zumindest gibt es ihn zu kaufen. SIP-Reflektor
Und wenn SIP ihn hat sollte ihn auch dein Vespahändler bekommen. Wenn dein Koffer von ihm, und noch kein halbes Jahr alt, ist würde ich sogar annehmen das du ihn, wegen Fehler in der Befestigung, auf Garantie bekommen solltest. -
Eigentlich hätte ich erwartet das es als Reklamation durchgeht, insofern war es m.E.n. taktisch unklug aber ist jetzt nicht mehr zu ändern. Hat die Werkstatt denn gesagt was den Vergaser verstopft hat?
In jedem Fall würde ich auch nicht davon ausgehen das das jetzt ständig passiert. -
Würde auch vermuten das es am Kabel liegt.
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Nein mußt du nicht, meine LX ist von 2008 und der Vergaser war noch nie verstopft, wovon auch? Oder fährst du ohne Luftfilter in extrem staubiger Umgebung? Was mich noch mehr wundert ist die Tatsache das du für die Reinigung € 120.-- zahlen mußtest. Oder hattest du den Roller nicht in dieser Werkstatt gekauft?