Habe folgendes Problem,
habe mir ne ital. Vespa LX150 von einem Deutschen Vespa Händler gekauft.
Leider wurde mir die ital. Papiere nur als Kopie mitgegeben und bekomme daher keine zulassung, Originale sind aber leider nicht mehr vorhanden.
Kann mir jemand Helfen was ich machen könnte? War schon beim TÜV und habe HU und Unterlagen für neue Papiere schon bekommen, nur spielt die zulassungstelle nicht mit...
Italienische Vespa LX150 in Deutschland zulassen
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- Offizieller Beitrag
Dem Vespahändler Feuer unterm Arsch machen?
Hast du denn wenigstens einen Kaufvertrag?
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Kaufvertrag habe ich zwar aber leider auch nur ne Kopie....
Händler ist leider im Urlaub und daher nicht erreichbar... -
- Offizieller Beitrag
Wenn du nur ne Kopie von den PApieren hast und nur eine Kopie vom Kaufvertrag kann man dir kaum noch helfen.
Allerdings stellt sich mir die Frage wieso man Geld für eine Vespa ausgibt dabei keine Papiere bekommt und auch nur ne Kopie des Kaufvertrages.
Scheint mir doch sehr Naiv.Am besten du wartest einfach bis der Händler wieder aus dem Urlaub ist.
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ja das mag sein das es naiv war, ist auch mein erster Importfahrzeug.....
Wenn ich jetzt die Original Papiere verloren hätte, Bestände da noch ne Möglichkeit mit KBA-Abfrage die Vespa anzumelden obwohl diese nie in Deutschland angemeldet war??
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- Offizieller Beitrag
Du brauchst einen Eigentumsnachweis. Z.B. Kaufvertrag. Den du aber auch nicht hast
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jop als Kopie schon, Denke aber das er mir das Original zuschicken wird, dann wäre zumindest dieser Part erledigt...
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- Offizieller Beitrag
Ließ Dich mal hier ein: http://www.vespaonline.de/201753-ich-hab…s-muss-ich.html
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Wieso hast du nur eine Kopie des Kaufvertrages? Warst du nicht vor Ort? Oder meinst du mit Kopie den Durchschlag eines mehrseitigen Kaufvertrages?
Und wo sind die Orginalpapiere? Wurden die verloren oder hat die der Händler? Etwas mehr Informationen wären hilfreich.Edit: Wer steht denn in den Papieren als letzter Eigentümer?
- Der Autohändler? Dann soll er dir schleunigst die Papiere geben.
- Nicht der Autohändler? Dann brauchst du sowohl einen Kaufvertrag eingetr. Eigentümer/Vespahändler alsauch Vespahändler/Du. Oder eine vom Eigentümer unterschriebene Vollmacht das der Händler berechtigt ist die Vespa zu verkaufen. Außerdem eben die Papiere.Oder handelt es sich um den Import eines italienischen Neufahrzeuges das noch nie zugelassen war? Wenn nicht brauchst du m.E.n. auch die italienische Abmeldungsbescheinigung.
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Sorry,
Händler hat mir ein DIN A4 Blatt (Kaufvertrag) unterschreiben lassen und hat das Original behalten und mir die Kopie gegeben.
Händler hat die Ital. Vespa in Zahlung genommen mit den Ital. Papieren als Kopie, es gäbe anscheinend sonst nix mehr.
Was mich aber zum Denken gibt, die angebliche Kopie ist auf beiden Seiten bedruckt und da steht auch "carta di circolatione originale annullata per definitiva esportatione in germania"
Auf Deutsch, die Original Papiere wurden ungültig gemacht für den export nacht deutschland... -
Das mit dem Kaufvertrag dürfte m.E.n. nicht das Problem sein. Zumindest wenn du mit Scheck o. Karte bezahlt hast da dann der Geldfluß belegt werden kann.
Wer hat die Abmeldung, und Einzug der Papiere, denn bestätigt? Eine offizielle italienische Stelle? Im Notfall soll der Händler den vorigen Eigentümer, der ja anscheinend bei ihm Kunde ist, kontaktieren und diese Bestätigung im Orginal besorgen. -
Danke für deine Hilfe,
wie gesagt der Händler ist mom. no im Urlaub.
Bin dann gespannt was raus kommt da ich schon alle Teile bestellt habe um die Vespa wie flott zu machen..
Ob der alte Eigentümer sich die Mühe macht ist fraglich, denn sein Geld hat er ja schon bekommen...
Ansonsten habe ich viel Geld für ein Ersatzteilspender gezahlt... -
Ließ Dich mal hier ein:
Danke für den Link,hatte ihn schon gelesen aber da geht es mehr um die 50er und ich habe einen KRAD, ansonsten wäre es kein Problem..
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Lies dir das hier mal durch. Vor allem Post 10 und 13.
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Das ist wirklich blöd, wenn die Originalpapiere nicht mehr vorhanden sind oder ganz einfach nicht mitgegeben wurden. Das wird dann wirklich schwierig, auch wenn es einen Kaufvertrag gibt. Bist du denn nun eigentlich weitergekommen? Der Händler ist ja bestimmt mittlerweile aus dem Urlaub zurück. Oder?
Grüße Mike
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Das ist wirklich blöd, wenn die Originalpapiere nicht mehr vorhanden sind oder ganz einfach nicht mitgegeben wurden. Das wird dann wirklich schwierig, auch wenn es einen Kaufvertrag gibt. Bist du denn nun eigentlich weitergekommen? Der Händler ist ja bestimmt mittlerweile aus dem Urlaub zurück. Oder?
Grüße Mike
Hi Mike,
der Händler ist wieder zurück und hat auch den ehemaligen Besitzer kontaktiert.
Dieser hat anscheinend noch die Originalpapiere , meinte aber das er diese noch benötigt, warum auch immer.
Es wurde mir aber versichert das er diese dem Händler zuschickt und er wiederum zu mir.
Warte aber bisher immer noch..... -
Lies dir das hier mal durch. Vor allem Post 10 und 13.
Sorry, hatte vergessen zu schreiben.......
Laut Zulassungstelle ist eine KBA-Abfrage nicht möglich, da dass Fahrzeug noch nie in Deutschland angemeldet worden ist.
D.h. weiter warten wie im oberen Post beschrieben...... :wacko: -
Hallo Eltoro,
ich habe gerade deine Beiträge gelesen. Also das ist ja ein Ding. Ich frag mich aber gerade, wofür der ehemalige Besitzer die Originalpapiere noch braucht. Das ist schon ein wenig seltsam. Damit kann er doch gar nichts mehr anfangen. Da bin ich ja mal gespannt, wann und ob die bei dir noch landen. Das ist alles ein merkwürdiges Ding.