Hallo Leute, es gibt gerade einen Petitionsantrag an den deutschen Bundestag zum Thema Kleinkrafträder. Jeder 50er Fahrer kennt die Situation: man fährt mit den für Roller und Mopeds seit 2002 maximal erlaubten 45km/h durch den Ort oder über die Landstraße und wird als fahrendes Verkehrshindernis von allen überholt und geschnitten. Eine gefährliche Situation reiht sich an die andere. Innerorts könnte man vom Hindernis zum Mitschwimmer werden wenn man 60km/h fahren dürfte. Eine kleine Geschwindigkeitsdifferenz die aber einen erheblichen Sicherheitsunterschied bringt. Die Regelung würde auch für E-Mopeds (bis 4KW / 6PS) gelten und diese nachhaltige, platzsparend Form der Mobilität attraktiver machen. Hier ist das Thema nochmal ausführlicher erläutert, Vorbild könnte die bereits bestehende Regelung für die Ostfabrikate wie Simson und Schwalbe sein die auch jetzt 60kmh fahren dürfen: https://www.sip-scootershop.com/de/blog/petiti…auf-60-kmh_p402 |
Petition 60km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder 50ccm / 4KW
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Das Ding gab es schon vor einigen Jahren bei Open Petition, da bin ich selber noch ET2 gefahren, also schon mindestens 5-6 Jahre her. Passiert ist nichts.
Das Argument mit Älteren ist quatsch, dann dürften die auch keine 500 cc Kymco CV3 fahren.
Grüße
Rengdengdeng
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Das Ding gab es schon vor einigen Jahren bei Open Petition, da bin ich selber noch ET2 gefahren, also schon mindestens 5-6 Jahre her. Passiert ist nichts.
Das Argument mit Älteren ist quatsch, dann dürften die auch keine 500 cc Kymco CV3 fahren.
Grüße
Rengdengdeng
richtig den Versuch gab es bereits, damals wurde das notwendige Quorum von 50.000 Unterschriften leider nicht erreicht. Hoffen wir, dass sich diesmal mehr Leute zu einer Unterschrift durchringen, das ist kein ganz dünnes Brett zu bohren. Aber jede Reise beginnt mit einem ersten Schritt.
Deine Einlassung mit dem 500ccm Kymco verstehe ich nicht.
Leute bitte unterschreiben - danke!
Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h - Online-PetitionDer Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer…www.openpetition.de -
Da gibt es den Hinweis (kein Argument, entschuldige): "Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben"
"Ältere" dürfen, so wie ich es auch praktiziere, L5e (dreirädrige Fahrzeuge) führen. Das sind zwar keine Zweiräder, haben aber das gleiche Fahrverhalten. U. a. fällt die oben erwähnte Kymco darunter. Und das geht in Deutschland mit Klasse B, ganz ohne Erfahrung und spezielle Ausbildung. Aber das weißt Du ja.
Demnach ist die Ausführung, das Ältere keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung mit "insoweit Fahrrädern vergleichbare Krafträder" haben, eine Begründung zur Sicherheit die Geschwindigkeit heraufzusetzen. ?
Du glaubst doch nicht, dass mit dieser Argumentationskette, selbst wenn die Petition 100.000 Unterschriften bekommt, sich irgendetwas ändert.
Die Jugend wird europakonform eingebremst und das finde ich O.K. , gerade weil die Erfahrung fehlt. 50 cc ist die Einsteigerklasse, eben um diese Erfahrungen zu sammeln. Wer von den Älteren aus Sicherheitsgründen im Verkehr mitschwimmen möchte kann B196 machen, oder zu L5e Fahrzeugen greifen, oder gleich den A-Lappen machen. Noch Ältere könne eh schon mit B 125 cc führen.
Darum habe ich meine ET2, die noch eine Betriebserlaubnis auf 50 km/h hatte und mit Ersatzteilen aus Eurem Shop versorgt wurde, verkauft und bin auf L5e umgestiegen, erst Piaggio, jetzt Yamaha.
Die ET2 war mein Einstieg (wieder) als motorisierter Zweiradfahrer unterwegs zu sein, aber mit dem Ziel B196, oder A zu machen, oder eben auf L5e zu wechseln.
Klar wird man mit 45 km/h öfter überholt, das passiert Dir aber als Radfahrer auch ständig. Und laut IFZ hat sich in der Rechtspraxis ein Mindestabstandsgebot von 1,5 bis 2 Metern auch bei Krafträdern durchgesetzt, da diese als weniger spurstabil gelten. Statt die Geschwindigkeit zu erhöhen, sollte der Mindestabstand wie bei Radfahrern auch für Krafträder aller Art mit in die STVO. Dann wäre auf den meisten Straßen das Überholen wegen der Breite schon nicht möglich.
Da hätte ich mit meiner Yamaha Pech, denn die gilt als mehrspuriges Fahrzeug, da reichen dann 1 Meter Seitenabstand. Wer ist denn nun gefährdeter?
Knatternde Grüße
Rengdengdeng
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Eher kommt, wie in Spanien, innerorts 30, was das "Problem" dort weitgehend löst. Weitgehend, weil sich auf den Hauptstraßen niemand dran halten wird, wenn man nicht alle 100m einen Blitzer aufstellt. Oder hat jemand im verkehrsberuhigtem Bereich (genannt Spielstraße) schon mal jemanden gesehen, der länger als ein paar Meter Schrittgeschwindigkeit fuhr?
Auf der Landstraße wird man selbst bei 80 oder 90 noch überholt, weil viele meinen die Straße wäre selbst bei schlechtem Wetter noch für 110 bis 120 gut. Nicht jeder hat 500 PS unter der Haube manche nicht mal 100, da verlängert sich der Überholvorgang mit jedem km/h.
LG alterego